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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bikepark Albstadt

VERANTWORTUNG

Die Besucher oder Nutzer unserer Strecke bzw. unseres Bikeparks-Albstadt tragen die alleinige Verantwortung für die im Falle eines entstehenden Schadens, dies bezieht sich auf die zivile, sowohl auch auf die strafrechtliche Verantwortung. Nutzung und Betreten des gesamten Strecken,-Bikeparkgebietes auf eigene Gefahr. Jeder Gast ist sich der Gefahr vollkommen bewußt, während der Öffnungszeiten benutzen schnelle, als auch langsamere Fahrer gemeinsame Strecken, da auch diverse Varianten gegeben sind achtet unbedingt auch auf die unsicheren bzw. langsameren Nutzer. Vorausschauendes Fahren mit genügend Sicherheitsabstand wird vorausgesetzt. Auf die Anweisungen des Bikepark,- Liftpersonals ist unmittelbar Folge zu leisten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf organisatorische bzw. sicherheitsrelevante Anweisungen.

FAHRRÄDER

Es sind nur Bikes zugelassen, die für den Einsatz im Bikepark geeignet sind, es besteht auch absolute Fullfacehelmpflicht, sowie die Nutzung von Protektoren(Brust-Rücken,Ellenbogen,Knie)ist vorgeschrieben. Jeder Biker trägt die Verantwortung für seine Bikes, technisch einwandfreies Material, sowie die jeweilige witterungsbedingte Bereifung werden vorausgesetzt.

ALLGEMEINE SICHERHEIT

Wie schon oben erwähnt, besteht absolute Fullfacehelm- und Protektorenpflicht (siehe oben) Während der gesamten Öffnungszeit ist der Konsum von Alkohol, Drogen, und Medikamenten die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen strengstens untersagt. Bei Auffälligkeiten droht die sofortige Abnahme der Liftkarte. Wir setzen voraus, dass sich jeder Biker daran hält und somit Andere nicht unnötig gefährdet.

ALLGEMEINES

Jeder Biker/ Erziehungsberechtigte bestätigt durch seine Unterschrift, dass er alle Regeln, sowie den Sicherheitshinweisen Folge leistet, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bikeparks in Albstadt akzeptiert.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Jeder Biker haftet für alle die durch seine Nutzung entstehenden direkten oder undirekten Schäden an Dritten. Das Befahren der einzelnen Streckenabschnitten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Bikeparks in Albstadt haftet in keinster Weise für evtl. entstehende Schäden an Dritten, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Jeder Biker haftet für seine selbst entstehenden Schäden an Dritten, dazu gehören Personen, sowie Sachschäden. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe des vom Nutzer/Erziehungsberechtigten unterzeichneten Haftungsauschlusses an den Betreiber aller Beteiligten gegenüber wirksam. Der Betreiber behält sich das alleinige Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen des Betriebs oder den Betrieb abzubrechen, falls dies durch wichtige Gründe nötig ist, dies erfolgt dann ohne Schadensersatz zu leisten. Bitte lest euch genau unsere Regeln zu den AGB`s durch, da ihr mit eurer Unterschrift die Kenntnissnahme , sowie euer Einverständnis gebt: Die Strecken sind nur teilweise abgesichert und präpariert, das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren der Streckenvarianten ist nur mit gültiger Liftkarte und nach Einverständniserklärung unserer AGB`s möglich.

SICHERHEITSPUNKTE DES BIKEPARK ALBSTADT

  1. Es gilt auch bei uns, ELTERN haften für ihre Kinder.
  2. Es besteht im gesamten Streckenbereich, absolute Fullfacehelm- und Protektorenpflicht (Brust, Rücken, Knie, Ellbogen).
  3. An unübersichtlichen Stellen langsam und vorausschauend fahren, Achtung: diverse Linien kreuzen sich, unbedingt Sicherheitsabstand einhalten.
  4. Das Befahren des Skihanges sowie der angrenzenden Wanderwege ist verboten, da es sich rund um unser Gebiet um Naturbiotope und Landschaftsschutzgebiete handelt, also bleibt bitte unbedingt auf den gekennzeichneten Streckenabschnitten. Es droht sonst die Abnahme Eurer Liftkarte.
  5. Streckenbesichtigung ist Pflicht. Wir empfehlen euch vor Eurer ersten Fahrt alles einmal zu Fuß abzugehen, um den Streckenverlauf und die Hindernisse besser einschätzen zu können.
  6. Es gilt, der Langsamere oder Schwächere hat immer Vorfahrt, also Abstand halten und nicht rumpöbeln.
  7. Anhalten oder stehen bleiben an unübersichtlichen Stellen ist nicht erlaubt.
  8. Fotografieren, Filmen sowie die Durchführung von Fahrtechniktrainings dürfen den regulären Parkbetrieb nicht behindern.
  9. Das Betreten des Startturms, sowie das Befahren der Abfahrtsrampe erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht Absturzgefahr! Die Abfahrtsrampe vor dem Befahren unbedingt besichtigen. Nur von geübten Fahrern zu benutzen!
  10. Beschädigungen an Absperrbändern und Strohbuscheln die durch einen Sturz entstanden sind, müssen dem Service-Personal gemeldet werden.
  11. Bitte unbedingt auf die verschiedenen Warnhinweise und Schilder an und um die Strecke achten, da sich auch Wanderwege und land-wirtschaftliche Zufahrten im Gebiet befinden. „Unfälle vermeiden“.
  12. Den Aufforderungen und Anweisungen des Betreibers, sowie des Liftpersonals ist unbedingt Folge zu leisten, bei Missachtung erfolgt die Abnahme der Liftkarte bis gegebenenfalls Hausverbot!!!
  13. Das Befahren der Strecken außerhalb der Parköffnungszeiten ist nicht gestattet.
  14. Die öffentliche Straße im Bereich Parkplatz-Talstation-Chillout Area (Zufahrt zum Tierheim) muss freigehalten werden.

STAND MAI 2014

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.